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   BSG, 16.12.1981 - 11 RA 69/80   

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https://dejure.org/1981,14409
BSG, 16.12.1981 - 11 RA 69/80 (https://dejure.org/1981,14409)
BSG, Entscheidung vom 16.12.1981 - 11 RA 69/80 (https://dejure.org/1981,14409)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 1981 - 11 RA 69/80 (https://dejure.org/1981,14409)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhalt - Nettoeinkünfte der Familienmitglieder - Familienunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 34
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.02.1971 - 11 RA 208/69

    Unterhalt zum Scheidungszeitpunkt - Angemessener Unterhalt der Ehefrau - Eigenes

    Auszug aus BSG, 16.12.1981 - 11 RA 69/80
    Diese Rechtsprechung hat wegen der maßgeblichen Nettoeinkünfte nicht nur die einbehaltene Lohnsteuer, sondern auch einbehaltene Sozialabgaben nicht als Beitrag des betroffenen Familienmitglieds zum Familienunterhalt angesehen (SozR Nr. 12 zu 5 1266 RVO unter Hinweis auf BSGE 32, 197, 199; SozR 2200 5 1266 Nr. 5 am Ende).
  • BSG, 01.08.1968 - 4 RJ 305/65

    Voraussetzungen des Anspruch auf Rente in Form der Witwerrente - Überwiegendes

    Auszug aus BSG, 16.12.1981 - 11 RA 69/80
    Insofern ist richtig, daß die Regelungen des bürgerlichen Rechts (@ 1360a BGB) für die Abgrenzung des Familienunterhalts iS des 5 43 AVG einen brauchbaren Maßstab bieten können (vgl BSGE 28, 185, 189; SozR 2200 5 1266 Nr. 5).
  • BSG, 03.02.2022 - B 5 R 33/21 R

    Anspruch auf Witwerrente unter Anwendung des bis Ende 1985 geltenden

    Für die Annahme eines überwiegenden Unterhaltsbeitrags der Ehefrau wurde es daher im Regelfall für erforderlich gehalten, dass die Ehefrau Geldmittel zur Verfügung gestellt oder sonstige Leistungen erbracht hatte (zB die Führung des gemeinsamen Haushalts) und damit für den Unterhalt der Familie tätig geworden war (vgl BSG Urteil vom 16.12.1981 - 11 RA 69/80 - BSGE 53, 34, 36 = SozR 2200 § 1266 Nr. 19 S 74 f) .
  • BSG, 16.03.1989 - 1 RA 17/87
    Entscheidend sei das erzielte verfügbare Einkommen (Hinweis auf Bundessozialgericht - BSGE 53, 34 = SozR 2200 § 1266 Nr. 19 = Breithaupt 1982, 785).

    Er hält das angefochtene Urteil für zutreffend und meint, die Regelungen des § 1578 BGB sprächen dafür, daß freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung ebenso zu behandeln seien wie Pflichtbeiträge (Hinweis auf BSGE 46, 11 = SozR 2200 § 1265 Nr. 29; BSGE 50, 210 = SozR 2200 § 1265 Nr. 51; BSGE 53, 34 = SozR 2200 § 1266 Nr. 19).

    Dem steht die Rechtsprechung des 11. Senats des BSG (BSGE 53, 34 = SozR 2200 § 1266 Nr. 19 mwN), daß Pflichtbeiträge (Beitragsanteile) zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht als Familienunterhalt zu behandeln seien, nicht entgegen.

  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 57/92

    Witwerrente - Kibbuz - Arbeitsleistung

    Dies ist anerkannt beim sog Vorsorgeunterhalt, d.h. bei Entrichtung von Beiträgen für Versicherungen, die der Sicherstellung des Lebensunterhalts dienen (für Bausparverträge: BSG SozR Nr. 10 zu § 1266 RVO; BSGE 40, 161, 165 = SozR 2200 § 1266 Nr. 3; für freiwillige Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung: BSG, Urteil vom 16. März 1989 - 4/1 RA 17/87 - anders allerdings für Pflichtbeiträge: BSGE 53, 34, 35 = SozR 2200 § 1266 Nr. 19).
  • LSG Bayern, 28.03.2007 - L 16 R 595/05

    Anspruch auf Gewährung von Witwerrente; Anspruchsvoraussetzungen für eine

    Da der Kläger seine Beiträge erst nach dem 1. Juli 1977 und somit nach der Neuregelung des Unterhaltsrechts entrichtet hatte, steht die Entscheidung des BSG vom 16.12.1981 (BSGE 53, 34) nicht entgegen.
  • SG Augsburg, 11.02.2016 - S 18 R 645/14

    Anspruch auf Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Vielmehr ist es so, dass nach dem BSG Urteil vom 16.12.1981 - 11 RA 69/80 = BSGE 53, 34 = SozR 2200 § 1266 Nr. 19) Pflichtbeiträge (Beitragsanteile) zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht als Familienunterhalt zu behandeln sind, vielmehr wird dies nur für freiwillige Rentenversicherungsbeiträge angenommen (vgl. BSG vom 16.03.1989 Az. 4/1 RA 17/87).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2017 - L 5 R 60/16

    Witwerrentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 303 SGB 6 -

    Dabei sind die den Familienmitgliedern zur Verfügung stehenden Nettobeträge festzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 1981, 11 RA 69/80, Juris).
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 134/80

    Berechnung der Witwenrente; Dauerzustand; Familienunterhalt

    Nach Ansicht des 11. Senats des BSG (Urteil vom 16. Dezember 1981 - 11 RA 69/80 -) können einbehaltene Sozialabgaben ebenfalls nicht als Beitrag des betreffenden Familienmitgliedes zum Familienunterhalt angesehen werden.
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